Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für offene Seminare 

 

§ 1 Leistung 

Leo Martin ist verpflichtet, die jeweils in den Teilnehmerunterlagen aufgeführten Inhalte zu behandeln und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern. Der Unterricht erfolgt durch Vortrag, Kleingruppen- und Einzelarbeit, Übungen meist mit Themen aus dem beruflichen Alltag sowie durch Rollenspiele. 

Die Seminarzeiten betragen abzüglich Pausenzeiten täglich mindestens sechs Stunden à 60 Minuten. Übliche Zeiten für Seminare sind 09:00-17:00.

Die Seminare finden in ausgesuchten Tagungshotels oder Konferenz-Centern statt. In der Teilnahmegebühr enthalten sind ausführliche Teilnehmerunterlagen, kleine Snacks in der Pause und Getränke. 

Das Urheberrecht an den Arbeitsunterlagen bleibt in der exklusiven Verwertung von Leo Martin. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Ende des Seminars ein schriftliches Zertifikat über ihre Teilnahme. 

 

§ 2 Zahlungsmodalitäten, Anmeldebestätigung 

Sollten mehr als drei Mitarbeiter derselben Firma an demselben Seminar teilnehmen, so gewährt Leo Martin 10 % Preisnachlass. 

Der Eingang der Anmeldung wird von Leo Martin schriftlich bestätigt. Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von Leo Martin zu begleichen. 

Sofern bei Seminarbeginn eine Zahlung nicht vorliegt, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 

 

§ 3 Trainer 

Leo Martin legt größten Wert auf Qualität. Deshalb werden nur Trainerinnen und Trainer eingesetzt, die Leo Martin persönlich kennt oder aus- oder weitergebildet hat. 

Leo Martin versichert, dass keine Person die für ihn arbeitet - insbesondere weder Trainerinnen und Trainer- in Scientology-Techniken nach L.-Ron-Hubbard geschult worden sind, noch dass diese Techniken anwendet oder gar unterrichtet. Leo Martin lehnt Scientology und die sogenannte L.-Ron-Hubbard-Technology ab. 

 

§ 4 Verhinderung

Falls die für das Seminar benannte Trainerin oder der Trainer ernsthaft verhindert ist das Seminar durchzuführen, wird sich Leo Martin unverzüglich um einen adäquaten Ersatz bemühen. Kann ein solcher Ersatz nicht beschafft werden, wird das Seminar storniert, d.h. der Seminarvertrag gekündigt und eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. 

 

§ 5 Haftungsausschluss 

Schadensersatzansprüche gegen Leo Martin, seine Trainerinnen / Trainer und / oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern oder Trainerinnen / Trainern verursacht wurde. 

Leo Martin haftet nicht für Mängel des Tagungshotels / der Tagungsstätte oder Handlungen der dort beschäftigten Personen, außer für Schäden, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafte Auswahl des Tagungshotels durch Leo Martin entstehen. 

 

§ 6 Ersatzteilnehmer / Absagen (Stornierungen) 

Im Falle einer Absage können Sie jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Es entstehen Ihnen dafür keine Kosten. Falls Sie die Buchung stornieren müssen, erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr abzgl. der Tagungspauschale. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen. 

Bei Stornierungen von drei oder weniger Arbeitstagen vor Seminarbeginn erhält der Teilnehmer einen Gutschein über die Teilnahmegebühr abzgl. der Tagungspauschale, die ein Jahr nach dem Seminarbeginn bei einem Seminarbesuch oder Coaching mit einem Trainer von Leo Martin eingelöst werden kann. 

Bei Nichterscheinen zum Seminar ohne rechtzeitige schriftliche Information bleibt die volle Teilnahmegebühr geschuldet. 

 

§ 7 Mindestteilnehmerzahl / Durchführungsgarantie 

Leo Martin kann vom Vertrag zurücktreten und das Seminar bis sieben Tage vor Beginn stornieren, falls die Mindestanzahl von zwei Teilnehmern nicht erreicht worden ist. In diesem Fall wird eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. 

 

§ 7 b) Nutzungsrechte von Fotoaufnahmen

a. Leo Martin ist berechtigt, während der interaktiven Erlebnis-Vorträge und Intensivtrainings Fotoaufnahmen anzufertigen oder von anderen anfertigen zu lassen.

b. Leo Martin behält sich das Recht vor, diese Fotoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung, einschließlich der Veröffentlichung auf der Homepage, in sozialen Medien, Marketingmaterialien oder anderen Werbemitteln, kostenfrei zu nutzen.

c. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass auf den Fotoaufnahmen auch Teilnehmer abgebildet sein können, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ablehnung seitens des Teilnehmers vorliegt.

d. Sollte ein Teilnehmer nicht mit der Verwendung seines Bildes einverstanden sein, ist er verpflichtet, dies dem Anbieter vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

e. Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Privatsphäre und den Datenschutz der Teilnehmer zu respektieren und keine sensiblen oder persönlichen Informationen ohne vorherige Zustimmung zu veröffentlichen.


§ 8 Geheimhaltung 

Leo Martin, seine Trainerinnen und Trainer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie der persönlichen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit erfahren. 

 

§ 9 Salvatorische Klausel 

Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertrags- oder AGB-Klausel bleibt der Vertrag wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch eine in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt. 

 

§ 10 Gerichtsstand 

Sofern der Vertragspartner Kaufmann gem. §§ 1-7 HGB ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. 

 

Leo Martin & Team, Edelweißstraße 5, D-81541 München

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